Funktioniert die Generaldirektion wirklich, wie sie soll?

Mainz. Das Disziplinarverfahren gegen den früheren Landesarchäologen wird aufrechterhalten. Daran wird auch das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nichts ändern. Das wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sport und Landesplanung am Donnerstag deutlich. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz fielen die Aussagen von Innenminister Michale Ebling eher dürftig aus.

„Ich hatte eigentlich einen neuen Sachstand erwartet und wurde enttäuscht. Das Land beharrt auf der bekannten, über die Presse ergiebig kommunizierten Darstellung. Der Vorwurf des Wissenschaftsbetrugs steht also weiter im Raum“, fasst Patrick Kunz das Ergebnis des von der CDU-Fraktion beantragten Berichts der Landesregierung mit anschließender Aussprache zusammen. Der Innenpolitische Sprecher der parlamentarischen Gruppe verweist darauf, dass der seit vielen Jahren im Dienst der Direktion Landesarchäologie stehende Mitarbeiter bereits seit drei Jahren freigestellt ist – ohne dass der Politik bislang überzeugende Belege vorgelegt wurden, die den Verdacht eines vorsätzlichen Handelns nahelegen. Ergebnis: Infolge des OVG-Urteils sind inzwischen anteilig einbehaltene Bezüge an den Landesarchäologen überwiesen worden.

„Bislang wurden vor allem Kosten produziert, die am Ende der Steuerzahler bezahlt. Bei allem Respekt vor aufwendigen Untersuchungen frage ich mich, ob man die ganze Sache nicht hätte beschleunigen können – womöglich mit einem Vergleich, mit dem alle Seiten hätten leben können“, erklärt Patrick Kunz. Der Landtagsabgeordnete ergänzt: „Die Aussage des Innenministers, es gehe letztlich um den Ruf der Wissenschaft, verwundert schon etwas. In den vergangenen Jahren war genug Zeit, Standards einzuführen, die Missbrauch der wissenschaftlichen Arbeit verhindern oder zumindest erschweren hätten können. Es sei deshalb die Frage gestattet, ob die Strukturen in der Generaldirektion Kulturelles Erbe so funktionieren, wie sie sollten. Der Hinweis auf Optimierungsbestrebungen unter Hinzuziehung von Experten reicht nicht“, erläutert Patrick Kunz.

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER muss noch viel Aufklärung betrieben werden – und zwar in alle Richtungen. „Nach uns vorliegenden Informationen ist die Angelegenheit nicht so eindeutig, wie vom Ministerium dargestellt. Wir werden auf jeden Fall an der Sache dranbleiben“, so Patrick Kunz abschließend.

Foto: Thilo Parg/Wikimedia Commons

Erläuterung: Schädelkalotte von Ochtendung, Replikat, ausgestellt im LVR-LandesMuseum Bonn, Rheinisches Landesmuseum für Archäologie, Kunst- und Kulturgeschichte, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Die Zuschreibung des Originalfunds in die Zeit des Neandertalers gab den Ausschlag für die Einleitung von Untersuchungen. Der Vorwurf: vorsätzliche Falschdatierung

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