Landesfinanzausgleichsgesetz: FREIE WÄHLER fordern weiterhin zeitnahe Evaluation

MAINZ. 26 Ortsgemeinden haben Klage gegen die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs eingereicht. Hintergrund ist das Inkrafttreten des novellierten Landesfinanzausgleichsgesetzes im Jahr 2023, das sich im Hinblick auf die kommunalen Zuweisungen an den tatsächlichen Bedarfen der Gemeinden orientieren sollte. Die Mitglieder der Gruppe FREIE WÄHLER im Mainzer Landtag wollen im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit dazu beitragen, die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern.

Für den finanz- und kommunalpolitischen Sprecher der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, Patrick Kunz, beschreiten die klagenden Ortsgemeinden den einzig verbliebenen Weg: „Was wir hier erleben ist – überspitzt formuliert – kommunale Notwehr gegen die chronische und historische Unterfinanzierung durch das Land. Die Novelle des Landesfinanzausgleichsgesetzes hat in Kombination mit der Altschuldenlösung große Erwartungen geweckt. Mittlerweile muss man allerdings feststellen, dass sich die finanzielle Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht verbessert hat. Die steigenden Zuweisungen durch das Land stehen nämlich in keinem Verhältnis zu den steigenden Ausgaben seitens der Gemeinden.“

Auch der Landkreistag hat das aktuelle System deutlich kritisiert. Zu Recht, findet Patrick Kunz: „Wir haben bereits in der Januarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags einen Antrag eingebracht, der die vorzeitige Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs vorsah. Das fordert nun auch der Landkreistag. Wir brauchen einen Kommunalen Finanzausgleich, der sich an den tatsächlichen Anforderungen der Kommunen orientiert – was aktuell nicht geschieht, wie die sich anhäufenden Defizite verdeutlichen. Es braucht deswegen eine Analyse der zugrundeliegenden Verteilmechanismen – so schnell wie möglich.“

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