Kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner 82. Plenarsitzung das Grundsteuerhebesatzgesetz beschlossen. Dies ermöglicht es Kommunen, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer anzuwenden. Dem vorangegangen war ein Anhörverfahren im Haushalts- und Finanzausschuss, in dem sich die Experten überwiegend positiv zum Gesetzentwurf geäußert hatten.

Dennoch nimmt der haushaltspolitische Sprecher der Gruppe FREIE WÄHLER, Patrick Kunz, auch die Kritik der kommunalen Vertreter ernst: „Die unter anderem von Herrn Michael Mätzig vom Städtetag vorgetragenen Bedenken, es gebe noch zu viele Fragezeichen, um dem Gesetzentwurf guten Gewissens zustimmen zu können, kann ich nachvollziehen, so sich denn die Verbände erst seit etwa acht Wochen mit dem Thema auseinandersetzen können. Dennoch überwiegen für uns die positiven Effekte des Gesetzes.“

Da sich die FREIEN WÄHLER als parlamentarischer Arm der kommunalen Familie verstehen, ist für sie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein zentrales Anliegen.

Das wird mit dem Gesetz gewährleistet, indem die Kommunen nicht gezwungen werden, differenzierte Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien einzuführen, sondern ihnen lediglich die Möglichkeit eröffnet wird, eigens und vor Ort darüber zu entscheiden.

„Einen weiteren wichtigen Aspekt hat der Beigeordnete der Stadt Neuwied, Ralf Seemann, aufgeworfen. Die Diskussionen zwischen kommunaler Verwaltung und Bürger werden zusehends schärfer geführt. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht allein in und durch Rheinland-Pfalz gelöst werden kann. Aber Herr Seemann hat zu Recht verdeutlicht, dass die absehbaren Streitgespräche zum Thema Grundsteuer deutlich leichter zu führen seien, wenn es bei der Umsetzung der Grundsteuerreform mehr Flexibilität gäbe. Und genau diese Flexibilität wird Kommunen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf an die Hand gegeben,“ erklärt Patrick Kunz.

Related Images:

Nach oben scrollen