MAINZ. Im Januar wurden in den Verbandsgemeinden Prüm und Wittlich mehrere Schafe gerissen – wahrscheinlich durch einen Wolf. Der „große Beutegreifer“, über den amtliche Stellen und die Medien berichten, war in der Lage, Schutzvorkehrungen zu überwinden. Vor diesem Hintergrund fordert die Parlamentarische Gruppe der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz unkonventionelle Lösungen, um die Entnahme der Raubtiere zu ermöglichen. Eine Aufnahme in das Jagdrecht, wie von der CDU-Fraktion in der 81. Plenarsitzung gefordert, lehnt die FW-Gruppe zum jetzigen Zeitpunkt ab.
„Unsere Forderung, sich am Beispiel der Bayerischen Wolfsverordnung zu orientieren, blieb ungehört. Dabei ermöglicht eine vergleichbare Regelung Entnahmen unkompliziert und unbürokratisch. Und bei uns in Rheinland-Pfalz? Hier scheitert vieles an den Realitäten“, kritisiert Helge Schwab, Vorsitzender der Parlamentarischen Gruppe.
Das Thema „Wolf“ ist schon seit gut drei Jahren ein Schwerpunkt in der parlamentarischen Arbeit der FREIEN WÄHLER. Beispiele sind der in der 47. Plenarsitzung am 22. Juni 2023 eingebrachten Entschließungsantrag und die Ergebnisse des zweiten Wolfsgipfels, der am 2. Januar 2024 im Kurfürstlichen Schloss in Koblenz stattfand. In der sehr gut frequentierten Veranstaltung zeigten Experten durch Wölfe getötete und grässlich entstellte Tiere sowie die erhöhte Fallhäufigkeit – auch bei uns.
„Zwischenzeitlich sah es so aus, als würde die Landesregierung ein Einsehen haben und die Erkenntnis teilen, dass die durch Wölfe verursachten Gefahren deutlich zugenommen haben. Doch was ist passiert?“, fragt Helge Schwab und erinnert an die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, das einem Eilantrag der in Quirnbach/Westerwald ansässigen „Naturschutzinitiative e.V.“ stattgegeben hat. Damit wurde die Entnahme eines Wolfsrüden verhindert.
Angesichts der aktuellen Entwicklung erscheint der Antrag der CDU-Fraktion, den Wolf endlich in das Jagdrecht aufzunehmen, ein Vorstoß zur richtigen Zeit. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat in der jüngsten Ausgabe seines Magazins „Jagd und Jäger“ darauf hingewiesen, dass die von der Union geforderte Ergänzung aktuell nicht zielführend ist. Denn: Die Tatsache, dass der Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde, hat in der Konsequenz wenig Bedeutung. So müsste die Entnahme, so der Jagdverband weiter, per aufwändiger Ausnahmegenehmigung beantragt werden, weil der Wolf, so der Jagdverband weiter, trotz allem immer noch einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt. Ein weiterer Punkt: Der Wolf würde auf einmal der „Hegeverantwortung“ der Jagdreviere unterliegen – womöglich auch mit allen finanziellen Konsequenzen.
„Da wir uns auf die Fachexpertise des LJV verlassen, können wir aus erwähnten Gründen dem Antrag der CDU zur jetzigen Zeit nicht zustimmen. Wir bleiben bei unserer Forderung nach schnellen, gern unkonventionellen Lösungen. Auf keinen Fall dürfen die Jäger im Visier stehen“, so Helge Schwab abschließend.
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