Betreuungsvergütung weist handwerkliche Fehler auf

MAINZ. Dem Landtagsabgeordneten Patrick Kunz (FREIE WÄHLER) ist im Rahmen seiner sozialpolitischen Arbeit aufgefallen, dass der Referentenentwurf zu den Änderungen bei der Betreuungsvergütung handwerkliche Fehler aufweist. Im Besonderen kam hier die Frage auf, ob es im Einzelfall Betreuungsvereine geben wird, die bei den geplanten Änderungen benachteiligt werden.

Mit dieser und weiterer Fragen wendete sich der Abgeordnete an die Landesregierung und wollte mit seiner Kleinen Anfrage (DS 18/10874) diese Fragen von der Landesregierung beantwortet wissen. Hierbei ist der Landesregierung im Rahmen der Länderbeteiligung aufgefallen, dass der Rentenentwurf in seiner bisherigen Fassung hinsichtlich der Ausgestaltung und Höhe der Fallpauschalen einer Überarbeitung bedarf. Andernfalls wäre rechnerisch wohl möglich gewesen, dass es bei bestimmten Zusammensetzungen der Betreuungsfälle einer Betreuerin, eines Betreuers oder eines Betreuungsvereins im Vergleich zur jetzigen Vergütungssituation insgesamt zu einer Verringerung der Betreuervergütungseinnahmen hätte kommen können.

Dieser Umstand ist von den FREIEN WÄHLERN im Landtag nicht gewünscht. „Wir fordern eine Überarbeitung des Referentenentwurfs“, so Kunz.

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