72. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid: Abschlussbericht Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“

Nach Paragraph 1 Untersuchungsausschussgesetz hat der Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, wobei der Gegenstand der Untersuchung sich aus dem Einsetzungsbeschluss ergibt. Nach Paragraph 28 erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen begründeten Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und […]

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