Beamte müssen amtsangemessen bezahlt werden

Mainz. Die Parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz reagiert kritisch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Patrick Kunz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur amtsangemessenen und vor allem verlässlichen Alimentation von Beamten. Und da gibt es aus Sicht des innenpolitischen Sprechers der Gruppe noch Luft nach oben.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Landesregierung zwar fest, das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zur Besoldung in Berlin habe auf die rheinland-pfälzischen Verhältnisse „keine unmittelbaren Wirkungen“ ausgelöst, kündigt aber zugleich an, die sich aus dem Urteil ergebenden neuen Leitlinien für die Bundeshauptstadt künftig auch für Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen.

Patrick Kunz ist mit dieser schwammigen Aussage nicht zufrieden. „Wer – gerade wie die Blaulichtfamilie – die Sicherheit im Land gewährleistet, braucht eine Besoldung, die verlässlich, nachprüfbar und vor allem amtsangemessen ist. Die Landesregierung sagt im Kern: Berlin ja, Rheinland-Pfalz nein – und ansonsten: Es ist alles sehr kompliziert. Das ist zu wenig“, erklärt der Landtagsabgeordnete.

Patrick Kunz erklärt ferner, das Bundesverfassungsgericht habe die Berliner Besoldungsordnung A im Zeitraum 2008 bis 2020 „mit wenigen Ausnahmen“ für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und zugleich den bisherigen Prüfkanon deutlich verändert. Und was sagt die Landesregierung Rheinland-Pfalz dazu? Sie verweist darauf, dass künftig insbesondere die Mindestbesoldung anhand der „Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens“, die eine Existenzsicherung der Beamten garantieren soll, sowie eine Fortschreibungsprüfung maßgeblich seien.

Kunz kritisiert, dass die Landesregierung keine konkrete Aussage dazu trifft, was das z.B. für Polizeibeamtinnen und -beamte in Rheinland-Pfalz praktisch bedeutet: „Gerade die Polizei arbeitet am Limit. Wenn neue Maßstäbe gelten, brauchen wir jetzt Klarheit: Wie steht Rheinland-Pfalz im Vergleich? Welche Besoldungsgruppen könnten betroffen sein? Und wann legt die Landesregierung belastbare Ergebnisse vor?“

In ihrer Antwort erklärt die Landesregierung, sie bereite die „äußerst komplexe“ Vorab- und Fortschreibungsprüfung auf und wolle dies in einem kommenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz darstellen. Gleichzeitig heißt es, die Daten müssten teils neu entwickelt werden; kurzfristige Ergebnisse seien angesichts einer „Spitzausrechnung“ über nahezu 30 Jahre nicht realistisch. Diese Aussage ist aus FREIE WÄHLER-Sicht höchst unbefriedigend. „Komplexität ist kein Freibrief fürs Nichtstun. Wenn die Landesregierung selbst sagt, kurzfristige Ergebnisse seien nicht realistisch, dann muss sie wenigstens einen verbindlichen Fahrplan liefern – anstatt Beamte auf unbestimmte Zeit zu vertrösten.“

„Unsere Landesbeamten verdienen Rückhalt – politisch und finanziell, gerade in den unteren Besoldungsstufen. Rheinland-Pfalz muss jetzt zeigen, dass amtsangemessene Alimentation nicht erst dann Thema wird, wenn Gerichte es erzwingen“, erklärt Patrick Kunz abschließend.

Nach oben scrollen