Corona-Sondervermögen ist überwiegend verfassungskonform

Joachim Streit zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs MAINZ/KOBLENZ. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat den überwiegenden Teil des rheinland-pfälzischen Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Krise für verfassungskonform erklärt. Teilbereiche seien aber nicht mit der Verfassung vereinbar und daher nichtig, urteilte das Gericht. Hierzu nimmt der FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzende Joachim Streit Stellung: Das Grundgesetz und die Landesverfassung Rheinland-Pfalz verbieten […]

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