Landesaufnahmegesetz

„Es fehlt an Wissen, Konzepten und Weitsicht“

Dr. Bernhard Alscher geht mit Landesregierung hinsichtlich Asylpolitik scharf ins Gericht / Wefelscheid-Vorschlag wäre ein erster Schritt gewesen MAINZ. „Die Asylsituation in unserem Land verschärft sich, so wie wir es auf kommunaler Ebene erleben und wie es auch schon seit geraumer Zeit abzusehen war. Und jetzt ist die Landesregierung genau da angekommen, wovor meine Fraktion […]

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Änderung des Landesaufnahmegesetzes: Ampelfraktionen vergeben Chance auf Optionen für die Zukunft

Ampel-Koalition lehnt Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 18 auf bis zu 24 Monate ab MAINZ. Mit völligem Unverständnis reagierte Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, auf die Ablehnung der regierungstragenden Ampelfraktionen zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes: „Es mag ja sein, dass in

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63. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zum “Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes”

Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion – Zweite Beratung „Asylpolitik: Helfer sind erschöpft“ lautete am 29.02.2024 die Überschrift eines Artikels in der Rheinpfalz. Was war geschehen? Jockgrimer Ratsmitglieder der CDU und FWG hatten sich hilfesuchend an Land und Bund gewandt und in einem Brandbrief um Unterstützung gebeten, weil die Asylpolitik zunehmend die Kommunen und die Menschen vor

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Weiterleitung der 267,2 Millionen Euro an Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung kann nur der erste Schritt sein

Joachim Streit zur Verabschiedung der Änderung des Landesaufnahmegesetzes: Landesregierung hat Forderungen und Vorschläge zur Entlastung der Kommunen ignoriert MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner 57. Plenarsitzung die Änderung des Landesaufnahmegesetzes verabschiedet. Somit werden weitere 267,2 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Flüchtlingsunterbringung weitergeleitet. Für den Fraktionsvorsitzenden und innenpolitischen Sprecher der FREIEN

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Rechtliche Spielräume für die Entlastung der Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingsproblematik nutzen

Gesetzinitiative der FREIEN WÄHLER zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes MAINZ. 70 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer stellen in Frage, dass Landesregierung und Verwaltung die aktuelle Lage in der Flüchtlingssituation im Griff haben – das hatte die PoliTrend-Umfrage des SWR-Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ im November ergeben. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion machten dies seinerzeit zum Gegenstand ihrer Aktuellen Debatte.

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56. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zum “Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes” – mit Video

Gesetzentwurf SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP Wir Rheinland-Pfälzer haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass wir Menschen in Not helfen wollen und dies auch aktiv tun. Viele Bürger haben sich engagiert, Vereine, Kirchen und Ehrenamtliche haben sich eingesetzt, Kommunen haben Raum und Kapazitäten geschaffen. Doch die langanhaltende und insbesondere durch den russischen Angriffskrieg erneut gewachsene

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48. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes” – mit Video

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Dazu Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss hat es noch einmal deutlich herausgearbeitet: Die zusätzliche Aufnahme von ukrainischen Bürgern, die vor den Kriegsfolgen aufgrund des Russischen Angriffskrieges aus der Ukraine zu uns kommen, hat die schwierige Situation der Kommunen

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Bund muss zahlen – Land muss Geld an die Kommunen weiterleiten

Flüchtlingskosten überfordern die Kommunen – Lösungen sind möglich! MAINZ. Die heutige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes bestätigt die Position der FREIEN WÄHLER: 1. Bund und Land müssen gemeinsam die Vollkosten für Flüchtlinge übernehmen. 2. Das Land darf bei den Bundesmitteln keine „klebrigen Finger“ haben und hat alle

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