8. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu: „Kommunen auf Augenhöhe begegnen – Altschuldenlösung angehen – Soforthilfe umsetzen“ (CDU-Antrag – mit Video)

Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz besagt: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Und Artikel 49 Absatz 6 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ergänzt: Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen …

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