Finanzen

„Die Ampeln in Berlin und Mainz sind zu seriöser Haushaltspolitik nicht in der Lage“

Jahresbericht des Landesrechnungshofs: Joachim Streit fordert Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs statt Rücklagenbildung MAINZ. Der Landesrechnungshof hat seinen Jahresbericht 2024 vorgestellt, der sich auf die Haushaltsrechnung des Jahres 2022 bezieht. Darin prüft der Rechnungshof verschiedene Sachverhalte auf deren Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, […]

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Auf Freisbach folgt Bosenbach: Unterfinanzierung der Kommunen ist demokratiegefährdend

Joachim Streit fordert massive Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs und die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips MAINZ. Erneut haben gewählte Vertreter einer rheinland-pfälzischen Gemeinde frustriert das Handtuch geworfen: In der Gemeinde Bosenbach im Kreis Kusel sind alle Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister zurückgetreten. Der Verantwortlichen fühlen sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sie durch die Neuregelung

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Dramatische Lage der Kreishaushalte: Finanzpolitischer Offenbarungseid der Landesregierung

Joachim Streit fordert die Landesregierung erneut auf, einen Härtefallfonds für besonders belastete Kommunen zur Verfügung zu stellen und endlich das Konnexitätsprinzip einzuhalten MAINZ. Laut einer aktuellen Meldung des Landkreistages werden die meisten der 24 Kreishaushalte für das Jahr 2024 erhebliche Defizite aufweisen. Der aufaddierte Ergebnishaushalt sinkt trotz Sondermittel von Bund und Land für die Unterbringung

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FREIE WÄHLER legen nach: Wie ist der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen?

MAINZ. Auf Veranlassung der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags am (heutigen) Donnerstag mit den Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts des Bundes auf den Landeshaushalt beschäftigt. „Das Finanzministerium hat verdeutlicht, dass der Richterspruch zum Bundeshaushalt keine unmittelbaren Folgen für den aktuellen Landeshaushalt nach sich zieht. Indes

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FREIE WÄHLER fordern: Finanzministerin Ahnen muss jetzt Antworten liefern

Joachim Streit: „Die Folgen aus dem Urteil zum Bundeshaushalt müssen für Rheinland-Pfalz transparent dargestellt werden“ – FREIE WÄHLER stellen Berichtsantrag für morgige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses MAINZ. Anlässlich der Urteils des Bundesverfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2021 hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion den Sachverhalt auf die Tagesordnung des nächsten Haushalts- und Finanzausschusses am (morgigen) Donnerstag gesetzt. Vor

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Hat die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform hinreichend geprüft?

Joachim Streit: „Urteil des Finanzgerichts wirft Fragen auf“ MAINZ. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit seiner aktuellen Entscheidung zu den Bewertungsregeln des Grundsteuermodells erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit angemeldet. Hierzu eine Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit: „Wir haben bereits mehrfach kritisiert, dass die sogenannte Aufkommensneutralität der Grundsteuer ein Märchen der

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes: Landesregierung muss sich äußern

MAINZ. Mit seinem Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dies hat Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds, dem nun 60 Milliarden Euro fehlen. Bundeskanzler Scholz hat nach der Urteilsverkündung betont, dass der Richterspruch auch Konsequenzen für die Haushaltspraxis der

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8. Plenarsitzung – Stephan Wefelscheid zu: „Kommunen auf Augenhöhe begegnen – Altschuldenlösung angehen – Soforthilfe umsetzen“ (CDU-Antrag – mit Video)

Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz besagt: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Und Artikel 49 Absatz 6 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ergänzt: Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen

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