Zuständigkeiten im Katastrophenschutz rechtssicher regeln

MAINZ. Mit einem Änderungsantrag zum Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) setzt sich die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz dafür ein, die Einsatzleitung bei Großschadenslagen rechtssicher zu regeln und Abstimmungsverzögerungen im Ernstfall zu vermeiden.

„Im Katastrophenfall muss klar sein, wer die Verantwortung trägt“ so Helge Schwab. „Die bisherige Kann-Regelung in § 34 LBKG ist zu unbestimmt. Es braucht eindeutige rechtliche Vorgaben, damit im Ernstfall schnell und koordiniert gehandelt werden kann“, erläutert der Vorsitzender der Gruppe.

Der Antrag sieht vor, dass das Land künftig verpflichtet ist, die Einsatzleitung zu übernehmen, wenn zentrale Gefahrenabwehrmaßnahmen auf Landesebene erforderlich sind oder erkennbar wird, dass die örtlichen Katastrophenschutzbehörden nicht einsatzfähig sind. Auch bei einem entsprechenden Hilferuf der unteren Katastrophenschutzbehörde soll das Land verbindlich tätig werden.

„Die Lehren aus der Flutkatastrophe im Ahrtal machen den Handlungsbedarf besonders deutlich. Wie durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses deutlich wurde, bestand an entscheidender Stelle keine Klarheit darüber, dass die ADD als damals oberste Katastrophenschutzbehörde hätte die Einsatzleitung übernehmen und die überforderte Technische Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler ablösen müssen. Hier wären klare Kompetenzzuweisungen und eine entsprechende Sensibilisierung notwendig gewesen. So bestand keine Kenntnis über die dramatische Lage in Ahrweiler und es wurde auch nicht selbstständig ein Lagebild eingeholt, anhand dessen man die Notwendigkeit der Übernahme der Einsatzleitung hätte feststellen können. Wir dürfen nicht zulassen, dass Zuständigkeitsfragen wertvolle Zeit kosten, wenn schnelle Hilfe gefragt ist. Die Änderung schafft Klarheit für Einsatzkräfte und Bevölkerung gleichermaßen“, erklärt Gruppenmitglied Stephan Wefelscheid, der die FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss als Obmann vertreten hat.

Der Änderungsantrag wird in der 88. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am kommenden Mittwoch behandelt.

Foto: European Union/Wikipedia CC BY 4.0: Ahrweiler am 20. Juli 2021

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