71. Plenarsitzung – Helge Schwab zum Landesgesetz zur Abrechnung der Zuweisungen des Landes zu den Personalkosten der Kindertagessättten nach dem bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 geltenden Kindertagesstätten

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, dessen Intention wir durchaus nachvollziehen können. In zwei Punkten stimmen wir überein:

Zum einen sollte es Anspruch aller sein, Personalkosten schnellstmöglich abzuwickeln. Dazu zählen die Kita-Träger, die die Einzelnachweise liefern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Einzelnachweise prüfen und zu einem Gesamtverwendungsnachweis zusammenfassen, und auch das Land, das Zuweisungen zu den Personalkosten gewährt.

Und zweitens ist es durchaus sinnvoll und hilfreich, Fristen festzulegen, bis wann Abrechnungsnachweise vorliegen müssen und wann die kassenwirksame Abwicklung abgeschlossen sein wird. Gerade angesichts dessen, dass das entsprechende Gesetz bereits am 30. Juni 2021 ausgelaufen ist, ist eine klare zeitliche Struktur hilfreich. Denn Haushaltsjahre müssen ordentlich abgeschlossen werden – das ist keine Frage. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das jetzt für den bevorstehenden Haushalt 2025/2026 geschehen.

Aber es gibt aus unserer Sicht auch Klärungsbedarf, werte Kolleginnen und Kollegen: Denn wie im Entwurf geschrieben steht, ist auch drei Jahre nach Auslaufen des alten KitaG das Abrechnungsverfahren noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Und das wirft doch Fragen nach dem Wie, Wer und Warum auf. Nämlich:

  • Wie viele Abrechnungen stehen noch aus?

  • Welche Kita-Träger und welche Kreise oder kreisfreien Städte betrifft es?

  • Und aus welchen Gründen werden die notwendigen Nachweise nicht erbracht?
     

Bevor wir also mit einem Gesetzentwurf Fristen setzen, würden wir es als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion begrüßen, wenn wir diese Fragen noch einmal im Ausschuss – nach Überweisung – eingehend besprechen um Einzelheiten zu klären.

Es gilt das gesprochene Wort.

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