Antrag der AfD-Fraktion
Der vorliegende Antrag hat mein Interesse geweckt, da die Situation der Tierheime in Rheinland-Pfalz schon länger angespannt ist. Die Hintergründe wurden bereits in den vorhergehenden Reden ausführlich dargelegt. Persönlich liegt mir das Wohl der Tiere sehr am Herzen. Als FREIE WÄHLER unterstützen wir das Ehrenamt und Engagement und honorieren Leistung. Daher möchte ich allen Bürgern danken, die sich in Tierheimen engagieren, insbesondere unter den oft schwierigen Bedingungen und bei den vielen fehlenden helfenden Händen.
Der Fachkräftemangel trifft auch die Tierheime. An dieser Stelle möchte ich die Antwort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität auf eine ihrer Kleinen Anfragen (Drucksache 18/9157) zitieren: „Tierheime sind eigenständig organisiert, für die Personalgewinnung sind die privaten Träger selbst zuständig. Eine Akquirierung durch die Landesregierung erfolgt nicht.” Diesem Punkt haben wir nichts hinzuzufügen. Ich stimme ihnen zu, dass wir unnötige Bürokratie abbauen müssen – eine Forderung, die wir als FREIE WÄHLER in vielen Bereichen gerne unterstützen.
In vielen Punkten schließe ich mich der Bundes-Tierschutzbeauftragten an, welche sich zu diesem Thema bereits Anfang diesen Jahres geäußert hat. Die Probleme sind nicht allein mit mehr Geld zu lösen. Wir müssen an verschiedenen Stellen ansetzen, um die Situation der Tierheime dauerhaft zu verbessern. Eine Kastrationspflicht für Katzen, bessere Aufklärung zur häuslichen Tierhaltung und Einschränkungen beim Handel mit Tieren würden die Tierheime langfristig entlasten und dem Tierwohl zugutekommen.
Hier erinnere ich an den Sprechvermerk der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten vom 28. Februar dieses Jahres. Die Landesregierung will prophylaktische Maßnahmen unterstützen, die die Abgabe von Tieren an das Tierheim bzw. die Aufenthaltsdauer reduzieren sollen. Sie will sich auch für eine deutliche Verbesserung der Überwachung des Online-Tierhandels einsetzen, um den illegalen und Tierleid verursachenden Tierhandel wirksam einzudämmen.
Dies hat das zuständige Ministerium bereits verbindlich erklärt.
Wir sprechen uns auch entschieden gegen den Online Tierhandel aus und hoffen, dass die Landesregierung sich mit uns gemeinsam einsetzt, um Tierleid, das von diesem Handel ausgeht, zumindest in Rheinland-Pfalz Grenzen oder sogar ein Ende zu setzen. Tierschutz bedarf einer kontinuierlichen Arbeit und zusätzliche Kontrolle, die an einer Stelle in unserem Land zusammenlaufen sollte. In unserem vergangenen Antrag zur Etablierung einer Landes-Tierschutzbeauftragten, haben wir genau auf diese langfristigen nötigen Weichenstellungen hingewiesen.
Eine Landes-Tierschutzbeauftragte könnte die von ihnen geforderte Förderung zusätzlich begleiten und würde auch für mehr Sichtbarkeit für die wichtige Arbeit der Tierheime sorgen. Mehr Aufmerksamkeit bedeutet wahrscheinlich auch mehr Auszubildende, die sich zum Beispiel für den Beruf Tierpfleger entscheiden würden.
Mehr Geld für unsere Tierheime bereitzustellen, klingt für mich sehr gut. Doch wie soll diese Finanzierung aussehen? Verstehen Sie mich nicht falsch: Mehr Geld für Tierwohl, ehrenamtliche Tätigkeiten und engagierte Projekte finde ich sehr gut. Aber woher soll dieses Geld kommen? Verteilungskämpfe zwischen verschiedenen Bedarfsgruppen sollten nicht entstehen. Denn ohne eine nachhaltige Finanzierung bedeutet “mehr” oft, dass andere „weniger” haben werden. Woher soll also Ihr “mehr” kommen?
Sie weisen in ihrem Antrag auf die Fundtierpauschale hin. Die Kommunen können aktuell selbstständig über Fundtierpauschalen entscheiden und nach Bedarf und Möglichkeiten über die Höhe bestimmen. Eine landesweite einheitliche Regelung die die Kommunen in die Pflicht zu einer Zahlung nimmt, ist hier nicht notwendig – im Gegenteil. Die Menschen vor Ort können doch viel besser schauen, wie viel Geld benötigt wird und wie viel sie erübrigen können. Unsere Kommunen sind finanziell ohnehin schon nicht gut ausgestattet, man sollte sie eher entlasten statt zusätzlich beschweren.
Wir FREIE WÄHLER sehen uns als verlängerter Arm der Kommunen und setzen uns für starke, unabhängige Kommunen ein. Ihnen von oben eine Zahlungspflicht, die sie aktuell selbst regeln können, aufzuerlegen, widerspricht dem und der kommunalen Selbstverwaltung, für die wir FREIE WÄHLER einstehen. Es müssen andere, nachhaltigere Lösungen her.
Zusammenfassend: Sie stellten eine Kleine Anfrage, einen Berichtsantrag und nun diesen Antrag zum Thema. Bei der Finanzierung verwies man Sie auf das parlamentarische Verfahren und bestehende Fördermöglichkeiten. Bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie beim Onlinehandel wurden Ihre Forderungen auf die Bundes- bzw. EU-Ebene verwiesen und von der Landesregierung bereits befürwortet.
Bei der Personalakquise wurde zurecht darauf hingewiesen, dass das Land nicht zuständig ist. Die Regelung der Fundtierpauschale auf kommunaler Ebene funktioniert bereits gut und benötigt keine landesweite Anpassung. Beim Bürokratieabbau wird Ihnen sicherlich niemand widersprechen.
Ich stelle zudem fest, dass sie zur Diskussion eigentlich nichts Neues beitragen. Mich überkommt das Gefühl, dass sie bereits zugesagte Aussagen der Landesregierung genommen haben um einen Antrag einzubringen, der ihren politischen Zielen mehr zugute kommt als den Tierheimen und noch dazu unsere Kommunen weiter belastet.
Es ist ihr gutes Recht solche Anträge zu stellen, aber verlassen sie sich darauf, dass wir eine solche Politik nicht unterstützen wollen. Lösungsorientiert ist ihr Antrag nicht, pragmatisch ist er auch nicht und es bleibt für mich ein Gefühl, dass man hierüber versucht den politischen Mitbewerber vorzuführen.
Mein Interesse war geweckt worden, meine Neugierde über ihre Lösungsvorschläge aber wurde enttäuscht. Ohne konkrete Lösungen zu den aufgeworfenen Fragen, ohne wirkliche neue Inhalte zur Diskussion und mangels eines nüchtern sachorientierten Antrages ohne mögliche Hintergedanken – und um unsere Kommunen nicht mit zusätzlichen von oben diktierten Pflichtabgaben weiter zu belasten – lehnen wir ihren Antrag ab.
Es gilt das gesprochene Wort.