Gesetzentwurf der Landesregierung
Die Kritik seitens der FREIEN WÄHLER; die Enquete-Kommission habe die Aufgaben übernommen, die dem sogenannten Strukturierungsauftrag des Innenministeriums obliegen würden, scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, um die rechtlichen und fachlichen Zuständigkeiten eines Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz umzusetzen, begibt man sich nunmehr seitens des Landes auf den Weg, die Zuständigkeiten im Katastrophenfall zu bündeln.
An dieser Stelle gestatten Sie mir aber noch einmal den Hinweis, dass die Forderung nach der Errichtung eines zentralen Landesamtes nicht aus der Beratung und Expertenanhörung entstanden ist. Diese Legende lässt sich durch das Studium der Akte der Enquete-Kommission eindeutig belegen, auch wenn im Abschlussbericht ein solches Landesamt erstmals aktenkundig auftaucht.
Sei es drum – immerhin wurde mit der Errichtung eines Landesamtes die Parallelstruktur des Referates 22 in Trier bei der ADD aufgegeben. Die Möglichkeit der Errichtung bzw. Verlagerung an weitere Außenstellen sehe ich daher kritisch – jetzt, wo man sich auf einen zentralen Ort in Koblenz geeinigt hat.
Die gebündelte Kompetenz an einem Ort wie in § 1 des Gesetzesentwurfs beschrieben, bleibt daher in Kombination mit dem 24/7 Lagezentrum in ihrer Wirkung noch abzuwarten. Hier muss aus Sicht der FREIEN WÄHLER auch die Einbindung des Landesamtes für Umwelt, des Lagezentrums der Polizei, des Kompetenzzentrums Hochwasser beim Umweltministeriums noch hinterfragt werden.
Die mit der Errichtung einer neuen oberen Landesbehörde einhergehende Verschiebung von Haushaltspositionen an eine neue Stelle gewinnt dabei insofern nur an Bedeutung, wenn mit der Errichtung auch ein deutlicher Mittelaufwuchs für den Brand- und Katastrophenschutz herauskommt. Eine reine Verlagerung von Mitteln hilft bei den herausfordernden Aufgaben nicht weiter. Auch darf es keine weitere Entnahme aus den jährlichen Erträgen der Feuerschutzsteuer für Personal und Altersvorsorge geben, wie das bisher bei der LFKA der Fall war.
Wie auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung in der Enquete-Kommission ausgeführt haben, gehören diese Gelder direkt in das Feuerwehrwesen investiert und nicht in die begleitenden Maßnahmen des Landes. Also auch hier die klare Forderung der FREIEN WÄHLER: Finger weg von er Feuerschutzsteuer bei der Finanzierung und Umsetzung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz.
Zu der geplanten Einstufung der leitenden Führungspositionen einer oberen Landesbehörde möchte ich an dieser Stelle noch nicht weiter eingehen.
Zum Abschluss gestatten Sie mir aber noch den Hinweis: die jetzt vorgelegten elf Änderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) – die sich allesamt lediglich auf einen sprachlichen Ersatz von ADD und LFKA hin zu LABK?, sprich Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz beziehen, lässt ja noch eine Reihe an Hausaufgaben offen.
Das Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) bedarf ebenfalls noch einer ganzen Reihe an Fortschreibung und Klarstellung. Ich erinnere an die §§ 6, 7, 24, 27 usw. – die Anhörung in der Enquete-Kommission hat auch hier den Handlungsbedarf klar offengelegt. Insofern werden wir die weiteren Beratungen des Gesetzes zur Errichtung eines zentralen Landesamtes Brand- und Katastrophenschutz weiter positiv begleiten und sind gespannt auf die möglichen Anhörungen von Experten. Dies war ja leider im Rahmen der Enquete-Kommission nicht möglich.
Es gilt das gesprochene Wort.