Joachim Streit richtet Kleine Anfrage an die Landesregierung / Sonderrechtsverhältnisse müssen geregelt sein
MAINZ. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Für die rheinland-pfälzische Polizei und Justiz – aber auch bei Bildungseinrichtungen – fehlt in einigen Punkten allerdings noch Klarheit. Um diese zu schaffen hat Joachim Streit, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.
In seiner Anfrage will Streit von der Landesregierung zum Beispiel wissen, ob die Anbau- und Konsumerlaubnis auch für Strafgefangene in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten gelten soll und ob hier eine Sonderregelung geplant ist. Ähnliches gilt für die Polizeistudenten an der Hochschule der Polizei auf dem Hahn. Wird es den Studenten beispielweise erlaubt sein, Cannabis anzubauen oder gar in ihren Zimmern an der Hochschule zu konsumieren? Und schließlich gilt es auch zu klären, wie die Umsetzung des Cannabisgesetzes an den Internaten der landeseigenen Gymnasien in Rheinland-Pfalz aussehen soll. Plant die Landesregierung hier eine Sonderregelung – auch zum Schutz der minderjährigen Internatsschüler?
„Herr Lauterbach hat mit der Cannabisfreigabe einfach nicht zu Ende gedacht und die vielen Sonderrechtsverhältnisse nicht berücksichtigt, die man diesbezüglich zwingend regeln muss. Handwerklich scheitert die Ampel im Bund wieder einmal, weil sie den Praxistest nicht besteht. Bleibt zu hoffen, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung hier handelt und sich schnell um diese Punkte kümmert“, begründet Streit die Intention hinter seiner Kleinen Anfrage.