MAINZ. Zu der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags (Tagesordnungspunkt 3 – Ermittlungsverfahren gegen eine unter Führungsaufsicht stehenden Person) nimmt der rechtspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Stephan Wefelscheid, wie folgt Stellung:
„Die Justiz muss sich die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass zwischen Eingang der Meldungen über Verstöße gegen Weisungen vom 10. bis zum 16. August 2023 – darunter das Nichttragen der elektronischen Fußfessel, das Aufhalten in der Nähe eines Kinderspielplatzes und das Mitführen eines Mobiltelefons – und der Absendung der Anklage am 8. September 2023 letztlich mehr als drei Wochen lagen. Wie Justizminister Mertin ausführte, habe der zuständige Oberstaatsanwalt für das Einreichen der Anklageschrift auf die Anträge der Führungsaufsichtsstelle gewartet. Dabei obliegt es doch gerade der Führungsaufsichtsstelle, das Verhalten des Verurteilten und die Erfüllung der Weisungen nach Paragraph 68b StGB zu überwachen. Mir ist es daher unverständlich, wieso die Staatsanwaltschaft auf die Anträge der Führungsaufsichtsstelle warten musste – eigentlich hätte diese doch mit ihren Anträgen bei der Staatsanwaltschaft das Verfahren anstoßen müssen. Hätten die Anträge früher vorgelegen, hätte zumindest dieses Verfahrenshindernis Anfang September nicht mehr bestanden. Denn wie der Justizminister ausführte, lag der Entwurf der Anklageschrift bereits am 3. September 2023 vor.
Der Justizminister teilte zudem mit, dass ein Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bereits 2019 ergeben habe, dass das Verhalten des damaligen Täters als schwer dissozial einzustufen sei. Ich hatte bereits am vergangenen Freitag darum gebeten mitzuteilen, ob die Weisung nach Haftentlassung bestand, wonach sich der damalige Täter und nunmehr Tatverdächtige einer forensischen Ambulanz unterziehen müsse. Wie wir nun wissen, gab es die Weisung. Diese forensische Ambulanz scheiterte jedoch am Mitwirken des Tatverdächtigen. Angesichts der Tatsache, dass der Polizei der Umstand bekannt war, dass der Tatverdächtige keine Fußfessel trug, sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes aufhielt und ein Mobiltelefon hatte, sowie der Tatsache, dass dieser keine Therapie durchführte, ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso die Polizei nur von einer sogenannten latenten Gefahr ausging. Für mich hätte in Anbetracht der Gesamtumstände eher nahegelegen, spätestens ab der Kenntnis, dass dieser sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes aufhält, die 24/7-Observation anzuordnen.“