Joachim Streit erneuert seine Kritik am Kommunalen Finanzausgleich
MAINZ. Schon lange fordert der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Streit, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) neu aufgestellt werden muss, damit die Kommunen mit adäquaten Finanzmitteln ausgestattet werden und sich nicht noch mehr Ehrenamtliche von der Kommunalpolitik abwenden – wie es beispielsweise unlängst beim Rücktritt des Gemeinderats von Freisbach geschehen ist. Der Austritt der Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, aus der SPD ist nur ein weiteres Zeichen für die Ohnmacht der Kommunalpolitiker in der aktuellen Situation. Da hilft es auch nicht, dass Innenminister Ebling nun eine „Kommunalaufsicht mit Augenmaß“ und mehr Beratungsleistungen für finanzschwache Kommunen angekündigt hat.
Hierzu Joachim Streit: „Das, was das Innenministerium hier anpreist, ist nicht mehr als eine Nebelkerze. Natürlich sollen Kommunen, die darauf angewiesen sind, Beratungsleistungen für die Verbesserung ihrer Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung stehen. Aber das Problem beginnt doch an ganz anderer Stelle: Der Kommunale Finanzausgleich hat schlichtweg nicht den Umfang, den er haben müsste. Und das liegt einzig an der mangelnden Finanzausstattung durch die Landesregierung. Kommunen können sich nur beraten lassen, wenn sie auch einen Beratungsgegenstand haben – und dazu braucht es endlich eine Aufstockung des KFA durch originäre Landesmittel.“
Der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER ergänzt: „Das Innenministerium offenbart mit seinen jüngsten Verlautbarungen auch die eigenen Widersprüche. Wenn eine Erhöhung von Steuern und Gebühren erst dann in Betracht kommen soll, wenn alle anderen Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich – Installation von Windkraftanlagen, Verpachtung von Gemeindeflächen, Ansiedlung von Gewerbegebieten – ausgeschöpft seien, dann frage ich mich, warum die Nivellierungssätze bereits jetzt erhöht wurden. Die Reihenfolge hätte lauten müssen: Aufstockung des KFA, dann Beratungsleistungen und abschließend eine Anpassung der Nivellierungssätze.“