FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion lehnt Spahn-Pläne ab, Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie auszuschließen
MAINZ. Wird ungeimpften Bürgern demnächst der Besuch von Veranstaltungen und der Gastronomie nicht mehr möglich sein? Zumindest, wenn es nach aktuellen Plänen der Bundesregierung geht. Diese sehen unter anderem vor, dass bei erhöhten Infektionszahlen und Auslastung des Gesundheitswesens nur noch geimpfte und genesene Personen Restaurants und Veranstaltungen besuchen dürfen – Ungeimpfte wären dann sogar mit einem negativen Test ausgeschlossen.
„Neben dem Impfen ist das Testen unser bisher wirksamstes Mittel zur Einschränkung des Infektionsgeschehens – und damit eine wichtige Säule für die Rückkehr zur Normalität. Wir verdanken es nicht zuletzt den umfangreichen Testungen, dass wir die Anzahl der Neuinfektionen im Frühjahr so weit reduzieren konnten, dass der Lockdown beendet werden konnte. Deshalb sprechen wir uns als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion klar dafür aus, die Testungen auch im Herbst im gleichen Umfang fortzuführen und Getesteten auch weiterhin die gleichen Freiheiten zuzugestehen wie Genesenen und Geimpften“, erklärt der Parlamentarische Fraktions-Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher Stephan Wefelscheid. „Wir sind fürs Impfen – aber ohne eine Impfpflicht. Die neuen Pläne des Gesundheitsministers Jens Spahn machen aus den 3G – geimpft, genesen, getestet – ein 2G. Das riecht nach einer Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür.“
Fraktionsvorsitzender Joachim Streit unterstreicht dies mit deutlichen Worten: „Gesunden Menschen mit einem Test den Zugang zu Gastronomie und Handel zu verwehren, kommt einem Teil-Lockdown gleich! Wenn Bundeswirtschaftsminister Altmaier dies dem Gesundheitsminister Spahn durchgehen lässt, soll er zurücktreten!“
Für die FREIE WÄHLER-Fraktion ist die Einhaltung 3G-Regel alternativlos. „Diese muss beibehalten werden. Spahns Pläne, Ungeimpfte von Teilen des öffentlichen Lebens auszuschließen, lehnen wir kategorisch ab“, verdeutlicht Wefelscheid, der zudem klarstellt, dass „die immensen Grundrechteinschränkungen, welche die Bürger – bedingt durch die Coronapandemie – hinnehmen mussten und müssen, nur auf Grundlage und Basis des Grundgesetzes erfolgen dürfen. Und dieses steht nicht unter Pandemievorbehalt“.